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Kommunale Förderungen für die Versorgungssicherheit vor Ort

Auch die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald/Lausitz sowie die Städte Guben, Lübben und Wittenberge haben bereits auf die problematischen Versorgungsperspektiven reagiert. Mit eigenen Förderrichtlinien schaffen sie Anreize, um fertig ausgebildete Zahnärzte zur Niederlassung oder Praxisübernahme zu gewinnen oder motivieren Studierende mit Stipendien für den späteren Berufseinstieg vor Ort. Nachfolgend stellen wir die Förderungen im Überblick vor.

(Hinweis: Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Ausführliche Informationen sind über die jeweiligen Internetseiten abrufbar, Details über die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort in Erfahrung zu bringen.)

Der Landkreis Spree-Neiße stellt Mittel bereit, um pro Jahr bis zu fünf Studierende mit einem Stipendium zu unterstützen. Dieses beträgt 500,00 Euro monatlich und wird für maximal 42 Monate gewährt. Die Zuwendung ist an die Verpflichtung gebunden, nach dem Zahnmedizinstudium, die Vorbereitungszeit und im Anschluss derer für fünf Jahre eine Tätigkeit als Zahnarzt im Landkreis Spree-Neiße aufzunehmen.

https://www.lkspn.de/aktuelles/ausschreibungen/stipendien.html

Ähnlich engagiert sich auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der ebenfalls für bis zu fünf Studierende ein Stipendium mit 500,00 Euro monatlich (maximal 72 Monate) gewährt. Die Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug, nach Beendigung der Vorbereitungszeit für fünf Jahre als Zahnarzt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tätig zu werden.

https://www.osl-online.de/seite/548431/medizinstipendium-im-landkreis-osl.html

Die Stadt Guben hat zur Abwendung einer kritischen Versorgungslage bei drohender Unterversorgung eine eigene Förderrichtlinie erlassen. Danach wird die Praxisniederlassung, -übernahme oder –erweiterung im Stadtgebiet mit bis zu 20.000 Euro unterstützt, wenn eine Unterversorgung besteht oder droht. Gleiches gilt für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Zahnärzte oder Berufsausübungsgemeinschaften, wenn diese Zahnärzte anstellen. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich dabei, die Niederlassung in Guben für mindestens 5 Jahre aufrechtzuerhalten. Weiterhin bietet die Stadt Guben Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie Beratungsleistungen zu Kinderbetreuungs- und Bildungsreinrichtungen. Darüber hinaus werden Initiativen zur gezielten Nachwuchsförderung mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr und Maßnahme unterstützt, darunter Netzwerktreffen, Weiterbildungen oder die Famulatur.

https://www.guben.de/de/leben-wohnen/soziales/item/233-gesundheit

Die Kreisstadt Lübben fördert Zahnärzte, die sich in der Stadt Lübben niederlassen wollen oder eine Niederlassung anstreben und die Zulassung der KZVLB vorweisen können. Dabei kann auch die Praxis eines ausgeschiedenen oder ausscheidenden Zahnarztes übernommen werden. Die Stadt gewährt je Niederlassung, Übernahme oder Erweiterung eine einmalige finanzielle Förderung für die Ausübung der praktizierenden Tätigkeit mit einer Fördersumme in Höhe von bis zu 25 % der Gesamtinvestition, maximal jedoch 50.000 € (brutto). Des Weiteren bietet die Stadt Unterstützung bei der Praxis- und Wohnraumsuche sowie Beratungsleistungen zu Kinderbetreuungs- und Bildungsreinrichtungen.

https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/wirtschaft/ansiedlung/

In Wittenberge können sich Studierende für einen nicht zurück zu zahlenden Zuschuss bewerben, der monatlich 700 Euro / jährlich 8.400 Euro umfasst und für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 60 Monate) gewährt wird. Darüber hinaus unterstützt die Stadt die Suche nach geeigneten Weiterbildungsstätten und fördert die Studierenden in der praktischen Tätigkeit mit einem Mentorenprogramm.

An die Förderung ist die Verpflichtung gebunden, nach erfolgreichem Abschluss die zahnärztliche Tätigkeit im Versorgungsgebiet Wittenberge bzw. seiner Ortsteile oder sekundär im Landkreis Prignitz für mindestens fünf Jahre auszuüben.

https://www.wittenberge.de/texte/seite.php?id=674763