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  • (mit Ihren persönlichen Zugangsdaten gelangen Sie dort u. a. zur Beantragung SMC-B und zur TI-Eigenerklärung)
 

TI-Anbindung bei Zertifikatsablauf des Konnektors

Die KZBV stellt die Vor- und Nachteile der Lösungsoptionen bei Zertifikatsablauf des Konnektors in einer tabellarischen Gegenüberstellung bereit. Diese können Sie hier als PDF-Dokument ansehen und auch auf der Website der KZBV finden.

Beim Ablauf des Konnektor-Zertifikats haben Praxen im Moment die folgenden Möglichkeiten:

  1. Austausch des Konnektors
  2. Laufzeitverlängerung (vom Hersteller des Konnektors abhängig)
  3. auch bieten einige Unternehmen bereits heute ein seitens gematik und BSI geduldetes Hosting von Konnektoren in einem Rechenzentrum an
  4. neben der geduldeten Rechenzentrumslösung (siehe Pkt. 3), soll es bald auch eine von der gematik zugelassene Rechenzentrumslösung geben ("TI-Gateway").

Diese Vielfalt verursacht in den Praxen verständlicherweise einige Fragen. Daher hat die KZBV stichpunktartig die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen gegenüber gestellt.
 (tabellarische Übersicht aufklappen)

27.06.2024 

Eigenerklärung TI-Ausstattung

Für den Erhalt der TI-Monatspauschalen (neu seit 01.07.2023) bitte das entsprechende Online-Formular ausfüllen (Anleitung).

Hier geht es zum Formular.

Stand: Mai 2024

Rechtzeitige Neubeantragung einer SMC-B vor Ablauf der Laufzeit

Die Security Module Card-Betriebsstätte (SMC-B), auch elektronischer Praxisausweis genannt, ist ein wichtiger Baustein für die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI).

Da die Zertifikate der SMC-B eine Laufzeit von maximal fünf Jahren haben, denken Sie bitte daran, rechtzeitig (aktuell ca. 4-6 Wochen vor Ablauf) eine neue SMC-B für die Praxis zu beantragen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen.

In der Regel sollte das in der Praxis genutzte Praxisverwaltungssystem einige Wochen vor Ablauf der Karte eine Warnmeldung anzeigen. Zusätzlich sollte der SMC-B-Anbieter den Inhaber der SMC-B entsprechend informieren, sodass dieser rechtzeitig für eine neue Karte sorgen kann.

Denken Sie daran, Ihre neue SMC-B nach Empfang, entsprechend der Vorgaben im separat versendeten PIN-Brief, zu aktivieren. Der Aktivierungszeitpunkt hat keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer der SMC-B.

Wichtig vor dem Tausch der SMC-B ist es, noch einmal alle KIM-Nachrichten und sonstigen Dokumente mit der alten SMC-B abzurufen und zu entschlüsseln (ggf. TI-Dienstleister kontaktieren).

Der Ablauf der Antragstellung einer neuen SMC-B erfolgt analog zur ersten Beantragung über das Service-Portal der KZVLB  unter Telematik-Infrastruktur → Antrag SMC-B Karte (Anmeldung notwendig). Bitte klicken Sie hier.

Anleitung/Erklärung

Stand: Juni 2024

eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)

Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.

Nach § 341 Abs. 6 SGB V wurde geregelt, dass Zahnarztpraxen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA, startete am 01.01.2021) über die erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen müssen.

Zu diesen Komponenten gehört auch der eHBA, da auf die Daten in einer ePA durch Zahnärzte nur zugegriffen werden darf, wenn diese über einen eHBA verfügen, oder wenn die zugriffsberechtigten Personen für diesen Zugriff von einer Person autorisiert werden, die über einen entsprechenden eHBA verfügt (§ 339 SGB V).

Auch auf die weiteren medizinischen Anwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und  elektronische Notfalldaten (NFDM) darf nur zugegriffen werden, wenn ein eHBA vorhanden ist.

Leider wurde auch diese Festlegung mit einer Sanktionierung verknüpft, so dass seit 01.07.2021 die Vergütung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent zu kürzen ist, falls kein eHBA nachweisbar ist (einmal je Praxis).

Telematik-Hotline, Telefon: 0331-2977-100, telematik(at)kzvlb.de

Stand: Mai 2024

Leitfaden zur Telematik-Infrastruktur

Die KZBV hat einen weiteren Leitfaden zur Telematik-Infrastruktur veröffentlicht, der den Praxen die digitale Anbindung an Deutschlands größtes Gesundheitsnetz erleichtern soll. Hier geht es zum Download

TI-Leitfaden der KZBV zu KIM

Medizinische Daten sicher digital übermitteln

Berlin, 28. April 2020 – Im Zusammenhang mit der Testphase für den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen, vormals KOM-LE) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. Die Broschüre informiert kompakt und verständlich über die Vorzüge von KIM und enthält praktische Hinweise anhand konkreter Anwendungsfälle zu der neuen Anwendung im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI). Mit der Veröffentlichung des Leitfadens, der als kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden kann, können Zahnärzte sich schon jetzt auf den sogenannten „Wirkbetrieb“ vorbereiten, der Mitte des Jahres beginnt.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit KIM erreicht eine nutzenbringende TI-Anwendung die Zahnarztpraxen. Digitale Dokumente und Nachrichten können mit diesem wichtigen Schlüsseldienst ohne Medienbrüche schnell, sicher und zuverlässig über ein spezielles E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Es freut mich, dass mit dieser Veröffentlichung nun der nächste Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen verfügbar ist – nach dem großen Erfolg der Leitfäden zum elektronischen Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmanagement. Auf diese Weise sind die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen für die nächsten Anwendungen der TI gewappnet, die im Laufe des 2. Quartals in den Wirkbetrieb kommen. Wie der Anschluss problemlos funktioniert und welche Vorteile sich etwa für die Patientenbehandlung ergeben, erfahren sie im KIM-Leitfaden.“

Hintergrund: KIM

Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost, Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten und sind aufgrund der personenbezogenen, medizinischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeignet. KIM hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen können. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht. Die Testphase für den Dienst hat im April in ausgewählten Zahnarztpraxen begonnen. Mit der Verfügbarkeit von KIM wird Mitte des Jahres gerechnet. Für KIM wird ein Konnektor-Update, ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter und ein elektronischer Zahnarztausweis benötigt.

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb. Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang April 2020 waren es knapp 95 Prozent.

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere TI-Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung. Auch für die Anwendungen eMP/AMTS sowie NFDM hält die KZBV Zahnarzt-spezifische Leitfäden auf ihrer Webseite bereit. Folgen Sie dazu: www.kzbv.de/leitfaden-emp-nfdm

Erklärvideo zur Telematikinfrastruktur in der Zahnarztpraxis

Stimmen Ihre Daten?

Bitte überprüfen Sie die Daten, die in der KZVLB über Ihre Praxis hinterlegt sind. Damit beschleunigen Sie den Bestellvorgang ihrer SMC-B (elektronischer Praxisausweis). Für die Beantragung der SMC-B ist die Vorbefüllung Ihres Antrages mit Stammdaten durch die KZV vorgesehen. Um Fehlbestellungen zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte die Aktualität aller Daten, insbesondere auch Ihrer Privatanschrift. 

Sollten Sie Abweichungen gegenüber den hier angegebenen Daten feststellen, teilen Sie diese bitte unbedingt schriftlich – per Brief, E-Mail oder Fax – der Abteilung Zulassung, Register, Bereitschaftsdienst mit:

Ihre gespeicherten Stammdaten finden Sie im Service-Portal der KZVLB (persönliche Daten), dazu loggen Sie sich hier bitte ein. 

Fax: 0331/ 2977-308
E-Mail: zulassung(at)kzvlb.de
Nachfragen: 0331 2977-152

Checklisten für den Online-Rollout

Die Gematik hat eine "Checkliste Zahnarztpraxis" für den Online-Rollout herausgegeben. 
Außerdem finden Sie dort auch eine Checkliste "Dienstleister vor Ort" und ein Muster-Installationsprotokoll.

Stand: Juni 2024

Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum SMC-B Praxisausweis

Der Vorstand hat die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen zum Praxisausweis beschlossen. Der SMC-B Praxisausweis dient der Authentisierung in der Telematik Infrastruktur.

Installation

Sie werden für die Installation der Komponenten in Ihrer Praxis Hilfe eines Dienstleister benötigen. Dabei kann es sich um Ihren lokalen Hardware-Betreuer oder PC-Handler oder um den Hersteller oder die Vertriebsfirma Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) handeln. Letztere sollten sie auf jeden Fall fragen, ob Sie Einschränkungen bei der Auswahl der Komponenten zu beachten haben 

Die Softwarehersteller treten teilweise auch als Gesamtdienstleister auf, die sowohl Komponenten liefern, den VPN-Zugangsdienst betreiben als auch die Installation und Anbindung an das PVS übernehmen, so dass es zu keinen Konflikten über Verantwortlichkeiten kommen kann. 

Bei einem anderen IT-Dienstleister sollten Sie sich vergewissern, ob dieser in der Lage ist, eine solche Aufgabe zu übernehmen. Die Gematik plant Webinare (Online-Schulungen) für IT-Dienstleister über die konkreten Einrichtungsschritte durchführen. 

Voraussetzung für die Funktion der Komponenten ist ein Internetanschluss.