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Aktuelle Kampagne "Zähne zeigen"

Zur Kampagnen-Website „Zähne zeigen“

 

Abwesenheitsmeldung wegen Urlaub, Krankheit, etc. im Service-Portal möglich

Ab 20.06.2024 ist die Meldung Ihrer Abwesenheit über ein online-Formular im Service-Portal unter Antrag/Mitteilung an die KZV --> Abwesenheitsmeldung möglich.
Bei längerfristiger Abwesenheit erscheint nach dem Absenden des online-Formulars oben auf der Internetseite ein rotes Text-Feld in dem mindestens ein weiteres Formular verlinkt ist, das Sie bitte ausgefüllt und persönlich unterschrieben an die Abteilung Zulassung senden.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich an die Abteilung Zulassung wenden unter:
zulassung@kzvlb.de oder telefonisch an Frau Knodel unter tel.: 0331 / 2977 - 153.
Bei technischen Fragen unterstützt Sie die Hotline Service-Portal unter:
tel.: 0331 / 2977 - 888.

Umfrage bestätigt Gefahr für flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung

Alarmierende Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung der zugelassenen Zahnärzte und Medizinischen Versorgungszentren

Die Niederlassung in der eigenen Zahnarztpraxis hat offenbar stark an Attraktivität verloren. Das geht aus einer repräsentativen Online-Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor. Mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (58 Prozent) würden sich demnach heute nicht mehr niederlassen. Ein noch höherer Anteil (72 Prozent) überlegt, vorzeitig aus der Versorgung auszuscheiden. Dabei erachten nahezu 100 Prozent ihre Arbeit als sinnvoll und nützlich.

Grund für die hohe Unzufriedenheit innerhalb der Zahnärzteschaft sind vor allem die aktuellen Rahmenbedingungen: Knapp 97 Prozent der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte fühlen sich durch die Vielzahl an bürokratischen Aufgaben überlastet, rund 81 Prozent sehen ihren Praxisablauf infolge einer praxisfernen Digitalisierung beeinträchtigt. Beide Faktoren führen zusammen mit einem sich verschärfenden Fachkräftemangel dazu, dass fast alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Zeit für ihre Kernaufgabe – die Patientenversorgung – eingeschränkt sehen. 

Gekürzte Mittel verschärfen die Lage
Die Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) und der damit verbundenen Budgetierung verschärfen die Situation in den Praxen weiter. Drei Viertel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, von den Honorarkürzungen bereits betroffen zu sein. Zwangsläufig müssen die Praxen ihre Abläufe daher anpassen, was bei 87 Prozent bereits sogar zu Einschränkungen in der Patientenversorgung führt. Längere Wartezeiten auf einen Termin sind die Folge. Mit einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage noch in diesem Jahr rechnen fast 90 Prozent. 

„Diese Befragung zeigt eindrucksvoll, dass unsere Forderungen nach weniger Bürokratie, nach einer tragfähigen Finanzierung, nach einer praxistauglichen Digitalisierung und nach Abschaffung der Mittelbegrenzung keine haltlosen Lobbyisten-Klagen sind, wie es Bundesgesundheitsminister Lauterbach wiederholt behauptet“, erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Diese Ergebnisse spiegeln die ganz realen Probleme und Sorgen der Praxen wider. Wir haben Minister Lauterbach bereits frühzeitig Lösungsvorschläge unterbreitet. Seine Vorstellung der Problemlösung, nämlich ein Wechsel hin zu einem staatlich gelenkten Gesundheitssystem, wird keine Abhilfe schaffen. Im Gegenteil!“ 

Hoher Stresslevel 
Fast drei Viertel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fühlen sich bereits jetzt „ausgebrannt“, zumal sie immer mehr Patientinnen und Patienten von Praxen übernehmen müssen, die aufgeben bzw. ihre Arbeitszeit reduzieren. Zudem sehen 97 Prozent keine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit durch die Politik. „Mein Blick geht sorgenvoll in die Zukunft“, so Hendges weiter. „Wenn sich so viele Kolleginnen und Kollegen am Limit sehen und mit dem Gedanken spielen, vorzeitig aus der Patientenversorgung auszusteigen, ist das ein eindeutiger Beweis für schlechte Rahmenbedingungen und damit auch nicht der dringend notwendige Anreiz für den zahnärztlichen Nachwuchs sich niederzulassen.“ 90 Prozent befürchten daher auch laut Stimmungsbarometer, keine geeignete Nachfolge für die Praxis zu finden. 

Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

„Gerade aber die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte bilden das Fundament einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen zahnärztlichen Versorgung. Mit einer durch staatszentrierte Großstrukturen organisierten Versorgung wird es nicht funktionieren, das bewährte Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. Die Unabhängigkeit von Weisungen und Interessen Dritter sowie die fachliche Entscheidungsfreiheit im Rahmen der Berufsausübung machen den Kern der Freiberuflichkeit aus“, betont Hendges und fordert daher von der Politik gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten Praxen. Daran führe kein Weg vorbei. In einigen Regionen zeige sich bereits heute exemplarisch, wie schlecht es um die wohnortnahe zahnärztliche Versorgung bestellt ist. Aber selbst dort, wo auf dem Papier aktuell noch eine gute Versorgungslage vorherrsche, dürfte es künftig eng werden – wenn die Politik nicht umgehend gegensteuert.

Hintergrund zur Online-Befragung

Eine Einladung zur Teilnahme an der Online-Befragung erhielten alle zugelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren auf Basis der bundesweiten Daten, von denen sich 12,2 Prozent beteiligt haben. Die Befragung lief vom 18.04.2024 bis zum 20.05.2024; das Durchschnittsalter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag bei 53,8 Jahren. 82 Prozent von ihnen sind in einer Einzelpraxis tätig, 16 Prozent in einer Berufsausübungsgemeinschaft und die übrigen in einem Medizinischen Versorgungszentrum.

Hier geht es zur Auswertung (Hinweis: Der Link ist erst nach erfolgtem Login für den Mitgliederbereich aktiv.)

Modulversionen für das Abrechnungsquartal II/2024 und die monatlichen Abrechnungen Juli 2024

Eine Übersicht zu aktuellen Programmmodulen der KZBV finden Sie abrufbar auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (www.kzbv.de) unter der Rubrik „Digitales => Praxissoftware“ (im Bereich „Zahnärzte“).

Ebenfalls dort finden Sie eine ausführliche Dokumentation zu den „Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene“, die Sie einsehen und downloaden können.

Das Upload jeglicher Abrechnung kann über das Service-Portal durchgängig durchgeführt werden, die Abgabefristen bleiben natürlich trotzdem bestehen.

Wir bitten Sie, diese entsprechend einzuhalten:

ZE, PAR und KFB bis 10. des laufenden Abgabemonats, KFO bis 10. des neuen Quartalmonats, KCH bis 12. des neuen Quartalsmonats.

M O D U L EVersionGültigkeit
KCH- Abrechnungsmodul5.9(a) 6.0Abrechnung II.Quartal einzusetzen ab   01.07.2024
KFO- Abrechnungsmodul6.2(a) 6.3Abrechnung II.Quartal einzusetzen ab 01.07.2024
KBR- Abrechnungsmodul5.4(a) 5.5 Leistungen bis 30.06.2024 Leistungen ab 01.07.2024
ZE-Abrechnungsmodul6.7 6.8 Leistungen bis 30.06.2024 Leistungen ab 01.07.2024
PAR- Abrechnungsmodul5.0einzusetzen seit 01.01.2024
Sendemodul2.8 2.9einzusetzen bis 30.06.2024 einzusetzen ab 01.07.2024

(Stand 12.06.2024)

Die Vers.-Nummer des Knr12-Moduls (Kassennummernmodul) ist seit dem 01.01.2023 die 5.4.

Es ist zu empfehlen, alle Updates der Praxisverwaltungssystem-Hersteller gemäß deren Vorgaben einzuspielen.

Die KZBV teilt zu den Moduländerungen ab 01.07.24 u.a. mit:

„In den Abrechnungsmodulen wurde berücksichtigt, dass die Abrechenbarkeit der 03 (Zu) neben Videosprechstunde (VS) oder Videofallkonferenz (VFK) grundsätzlich möglich ist und letztlich nur die KZV die Abrechenbarkeit beurteilen kann. Statt des ursprünglichen Fehlers "374 Nicht neben Besuchen, VS, VFKa/b oder Leistungen aus dem Abschnitt B IV der GOÄ 1982 abrechenbar" wird nun der Hinweis "262 Vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung" ausgegeben. In diesem Zusammenhang wurde der Feststellungscode 374 entsprechend angepasst.“

Im KFO-Abrechnungsmodul wurden u.a. folgende Änderungen berücksichtigt:

- Für Sonstige Kostenträger ist keine Übermittlung des KFO-Plans an die KZV erforderlich. Die entsprechende Regelung im BMV-Z gilt nur für gesetzliche Kostenträger.

Im ZE-Abrechnungsmodul

- wurden zwei neue Felder aufgenommen, damit Angaben des Heil- und Kostenplans aus dem EBZ leichter in die Abrechnung übernommen werden können:

- "EBZ Schlüsselverzeichnis 6.24"

- "EBZ Erläuterungen 6.24"

In diesem Zusammenhang wurde auch ein neuer Feststellungscode "681 Fehler: Schlüsselverzeichnis fehlerhaft"aufgenommen.

- zur Angabe "Alter des unbrauchbaren Zahnersatzes" wurde in der Dokumentation klargestellt, dass in der Abrechnung das Alter des älteren Zahnersatzes anzugeben ist, wenn sowohl OK als auch UK betroffen sind.

Im Sendemodul wurden entsprechend die im Leistungsbereich ZE auf Fallebene neu aufgenommenen Felder "EBZ Schlüsselverzeichnis 6.24" und "EBZ Erläuterungen 6.24" berücksichtigt.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass zum ZE-Abrechnungsmodul Version 6.8 auch das aktuelle Sendemodul Version 2.9 zu verwenden ist!

12.06.2024

Digitale Planungshilfe (DPF): Update

Auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) steht ein Update zur Digitalen Planungshilfe (DPF) bereit.

Die Aktualisierungsdatei beinhaltet alle Programmänderungen seit Einführung der DPF. Auf diese Weise können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, die frühere Updates nicht durchgeführt haben, direkt auf die Version 3.1.9 aufrüsten.

Das Update vom 28. April 2024 enthält neben den geltenden Festzuschussbeträgen auch eine Fehlerkorrektur.

Sie können die neue Version der DPF auf der Seite www.kzbv.de/dpf herunterladen und Hinweise zur Nutzung der Programmoberfläche einsehen.

(Die aktuelle Windows-basierte DPF- Vollversion steht Ihnen im Service-Portal zum Download zur Verfügung.)

13.06.2024

Podiumsdiskussion "Gesundheitspolitik im Fokus"

Podiumsdiskussion im Haus der Brandenburger Ärzteschaft

Im Auditorium war - neben unterschiedlichsten ärztlichen Berufsgruppen - natürlich auch die Zahnärzteschaft vertreten, u.a. mit Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB, und LZÄK-Präsident Jürgen Herbert. Dabei verdeutlichte der Diskussionsverlauf einmal mehr: Die Herausforderungen sind fachübergreifend für den gesamten medizinischen Bereich so immens, dass hier nur die Kräftebündelung über Parteigrenzen hinweg zu Lösungen führen wird.

Ein Beispiel: Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Stärkung der landärztlichen Versorgung (Landärzte-Richtlinie).Im Jahr 2019 ins Leben gerufen, gilt diese bis heute weder für Zahnärzte noch Apotheker und bedarf auch mit Blick auf die Budgetgröße dringend der Erweiterung, um tatsächlich spürbare Impulse zur Nachwuchsförderung zu erreichen. Wir haben jedenfalls wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Erweiterung der Richtlinie auf die Zahnärzteschaft parteienübergreifend für die neue Legislaturperiode ganz oben auf der Agenda steht.

Damit wäre eine grundlegende Forderung unserer Körperschaften erfüllt und signalisiert den Kommunen und Landkreisen: Nachwuchsförderung ist eine Investition in die Zukunft und ein wichtiger Beitrag, Fachkräfte an die Region zu binden und die Lebensqualität vor Ort zu erhalten. Ohne die medizinische Infrastruktur – und Zahnarztpraxen sind dafür unverzichtbar – verlieren die Kommunen an Attraktivität und letztlich noch mehr Bürger, als dies durch die demografische Entwicklung ohnehin schon der Fall ist. Einige Kommunen und Landkreise haben bereits Förderprogramme ins Leben gerufen, und auch der Strukturfonds, mit dem die KZVLB und die gesetzlichen Krankenkassen die Praxisneugründung oder -übernahme unterstützen, trägt zur Versorgungssicherung bei. Die außerdem dringend erforderliche Landesförderung wäre ein wichtiges Signal, dieses Potenzial im Land weiter auszubauen.

Ein weiteres Problem mit akutem Handlungsdruck ist die ausufernde Bürokratie, die – auch dies ist über die Parteigrenzen hinweg unstrittig – unbedingt abgebaut werden muss. Weniger klar erscheint allerdings der Weg dorthin. Im Streben des Gesetzgebers, jede Eventualität zu regeln, nehmen die bürokratischen Begleiterscheinen als Teil des Gesamtsystems zwangsläufig immer weiter zu, bis sie selbst zum Problem werden. Fakt ist: das „Bürokratiemonster“ bedroht nicht nur den laufenden Praxisbetrieb und führt zu vorzeitigen Praxisaufgaben. Es schreckt auch potenzielle Neugründer und Praxisübernehmer ab, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen und den Traum von der eigenen Praxis zu verwirklichen. Hier ist also trotz aller Hürden der Wille und die Kreativität unserer politischen Entscheidungsträger gefragt, denn klar ist: ein „Weiter so“ steht nicht zur Diskussion. Ein gehöriges Stück weit mehr Vertrauen in die Selbstverantwortung und -verwaltung (zahn)medizinischer Leistungsträger und weniger behördliche Kontrolle ist hier sicher ein empfehlenswerter Ausgangspunkt.

Durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten die Parteien bei der Frage, wieweit (zahn)medizinische Versorgung über freiberufliche Praxisniederlassungen hinaus etwa auch über (kommunale) MVZ verbessert werden könnte. Als Körperschaft vertreten wir hier den klaren Standpunkt, dass die nachhaltige zahnmedizinische Versorgung auch künftig am besten über unser bewährtes, ambulantes System auf Basis freiberuflicher Selbstverwaltung gewährleistet werden kann. Denn klar ist auch: Wenn der Nachwuchs fehlt, fehlt dieser auch für das Leistungsspektrum in den Medizinischen Versorgungszentren – aktuelle Beispiele hierfür gibt es genug.

Die Hauptaufgabe für die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene kann daher nur lauten: Wir brauchen angesichts einer problematischen demografischen Entwicklung mehr Nachwuchs im Land -  mit ausreichend Studienmöglichkeiten und Förderprogrammen sowie attraktive, verlässliche Rahmenbedingungen für die Berufsausübung. Das heißt: so wenig Bürokratie wie möglich und keine Budgetzwänge für notwendige Therapieleistungen. Nur so werden wir auch künftig die zahnmedizinische Versorgung unserer Patienten gewährleisten!

Zahnmedizinische Versorgung Ostdeutschlands vor dem Kollaps

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Ostdeutschlands

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Ostdeutschlands konnten dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider (SPD) am 21.05.2024 in Erfurt die akuten zahnmedizinischen Versorgungsprobleme verdeutlichen.
Auf Grund der besonderen demographischen Bedingungen fehlen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnmedizinisches Assistenzpersonal. Tausende Patienten suchen betreuende Praxen, müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Dies wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Um den zahnmedizinischen Kollaps zu verhindern, sind sofortige Aktivitäten des Bundes und der Länder erforderlich:
1. Ausbau der Studienkapazitäten
2. Förderung von Landzahnarztpraxen in schlechtversorgten Gebieten
3. Planungssicherheit für Praxen durch gesicherte und angemessene Vergütungen
4. Bürokratieabbau zur Gewinnung von Behandlungszeiten
Herr Schneider sagte die Prüfung von Maßnahmen zum Ausbau von Studienkapazitäten und Förderinstrumenten zur Tätigkeitsaufnahme in den ostdeutschen Ländern zu.

zur Pressemitteilung  

Punktwertdatei steht wieder regelmäßig zum Download zur Verfügung

Durch unsere interne Systemumstellung zum Jahreswechsel konnten wir die Punktwert-Datei zunächst nicht mehr wie gewohnt für Sie zur Verfügung stellen. Doch nun können Sie die Punktwert-Datei wieder in zwei verschiedenen Formaten (PW_AKTUELL.txt – als Text-Datei und PW_AKTUELL.csv – im CSV-Format (zum Beispiel zum Öffnen mit Microsoft Excel)) von unserer Internet-Seite https://www.kzvlb.de/service/downloadcenter/ unter EDV herunterladen.

Unter www.kzvlb.de klicken Sie im horizontalen Menü auf „Service“, dann öffnet sich darunter auf der linken Seite ein vertikales Menü. Dort klicken Sie auf „Downloadcenter“. Scrollen Sie im Zentrum der angezeigten Internet-Seite nach unten, so erscheinen verschiedene Abschnitte, die Sie einzeln ausklappen können. Die Punktwert-Datei befindet sich im Abschnitt EDV.

Bei Fragen erhalten Sie Unterstützung durch die Service-Portal-Hotline unter 0331 / 2977 – 888.

30.05.2024

Am 15.05.2024 fand die 75. Vertreterversammlung der KZV Land Brandenburg statt

Die Anträge und Beschlüsse im genauen Wortlaut finden Sie hier (Anmeldung erforderlich)

16.05.2024

Blickpunkt Landtagswahl - die Positionen der KZVLB

Die zahnmedizinische Versorgung ist unverzichtbarer Teil unseres Gesundheitssystems und der Lebensqualität von uns allen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) für verlässliche Rahmenbedingungen, um der besorgniserregenden Entwicklung in der zahnmedizinischen Versorgung wirksam zu begegnen. Mit Blick auf die Landtagswahlen in Brandenburg hat unser Vorstand deshalb die Initiative ergriffen, um mit Vertretern der politischen Entscheidungsträger  ins Gespräch zu kommen. Dabei stehen neben aktuellen Problemen vor allem deren Lösungen im Sinne einer nachhaltigen Versorgungssicherung im Fokus.

Dies sind die Positionen der KZVLB zur nachhaltigen Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung im Land Brandenburg:

Förderung des Nachwuchspotenzials durch:

  • die Schaffung zahnmedizinischer Studiengänge an staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg
  • die Erweiterung der Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Stärkung der landärztlichen Versorgung auf die Zahnärzteschaft

Bürokratieabbau u.a. durch

  • keine Öffnung der Prüfungskompetenzen durch die Rechnungshöfe
  • weniger komplizierte und kostenintensive EU-Zulassungsverordnungen für Medizinprodukte
  • die Einbindung der Bundeskörperschaften in EU-Gesetzgebung
  • praxistaugliche Dokumentationspflichten bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
  • ausgereifte Software für die Etablierung einer effizienten Telematikinfrastruktur (TI)
  • Aufhebung von Sanktionierungen bei der TI und deren Anwendungen

Des Weiteren fordern wir den Gesetzgeber auf,

  • die im GKV-FinStG festgelegten maximalne Punktwertsteigerung (in 2024 prozentuale Grundlohnsummenentwicklung minus 1,5 Prozent) abzuschaffen
  • die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG sofort aufzuheben 

„Die Nichtumsetzung dieser Punkte gefährdet die wirtschaftliche Basis bestehender Praxen und erschwert Übernahmen oder neue Niederlassungen. Wir brauchen deshalb Rahmenbedingungen, unter denen die Niederlassung für junge Zahnärzte wieder attraktiv wird“, betont Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der KZVLB. „Die bestehenden Sparzwänge und ausufernde Bürokratie sind dabei völlig kontraproduktiv und schrecken junge Kollegen nur ab!“ So fördert die KZVLB beispielsweise bereits die Übernahme oder Neugründung einer Praxis in ländlichen und strukturschwachen Gebieten mit bis zu 100.000 Euro. „Die komplexen Herausforderungen erfordern jedoch die Kräftebündelung auf allen Ebenen“, appelliert Dr. Steglich an die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene.

Gespräch mit Prof. Dr. Michael Schierack, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU

Auftakt der Gesprächsreihe war unser Besuch Prof. Dr. Michael Schierack, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag.

Angesprochen auf die Herausforderungen von Demografie, Bürokratie, Budgetierung und Nachwuchsmangel war schnell klar – hier muss gehandelt werden, auch wenn die Problembewältigung zum Teil komplex ist und einen längeren Atem braucht.

So will sich die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Legislaturperiode aktiv dafür einsetzen, die vorhandene Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Stärkung der landärztlichen Versorgung auf die Zahnärzteschaft zu erweitern. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Heranbildung unseres so dringend benötigten Zahnärzte-Nachwuchses auch auf Landesebene zu fördern und Anreize für die Niederlassung in strukturschwachen Regionen unseres Landes zu schaffen!

Nicht minder drängend ist die Schaffung eines öffentlichen Studienganges für Zahnmedizin direkt im Land Brandenburg. Auch hier sieht Prof. Dr. Schierack Handlungsbedarf, wenngleich er den Realisierungszeitraum für dieses komplexe Vorhaben eher langfristig - über die kommende Legislaturperiode hinaus – einschätzt.

Unterm Strich steht die CDU-Fraktion uneingeschränkt hinter den Werten unseres dezentralen, auf selbständig geführten Praxisniederlassungen basierenden Versorgungssystems. Diese entsprechen dem Selbstverständnis der Freien Berufe und sind die besten Voraussetzungen für ein stabiles, auf nachhaltige Versorgungssicherheit ausgerichtetes Gesundheitssystem.

Gespräch mit Ronny Kretschmer - gesundheitspolitischer Sprecher Fraktion Die Linke

Die KZVLB hat ihre Gesprächsreihe mit den Fraktionsvertretern des Brandenburger Landtages fortgesetzt. Zu Gast war die Fraktion Die Linke, vertreten durch Ronny Kretschmer, Sprecher für Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Fraktionsreferentin Nina Waskowski. Dabei haben wir deutlich gemacht: Der Nachwuchsmangel ist auch im zahnmedizinischen Bereich bereits heute ein akutes Problem – das sich künftig noch massiv verstärken wird! Übrigens nicht nur durch die demografische Entwicklung, denn überbordende Bürokratie, Budgetierung und praxisferne Gesetze tun dabei ihr Übriges. So ist die zahnmedizinische Versorgung bis 2040 für mehr als 700.000 Menschen im Land Brandenburg gefährdet! Erster Ansatz, dagegen etwas zu unternehmen, wäre die Erweiterung der Förderrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Stärkung der landärztlichen Versorgung auf die Zahnärzteschaft. Das sieht auch Ronny Kretschmer so. Dabei spricht sich die Die Linke auch dafür aus, die (momentan noch auf die Ärzteschaft beschränkten) Stipendien aufzustocken. Dem können wir uns nur anschließen!

Ebenso unstrittig: Das Land Brandenburg braucht – neben dem gerade gestarteten Modellstudiengang der MHB – unbedingt auch öffentliche Studienmöglichkeiten, wobei dies aus Sicht von Ronny Kretschmer aufgrund der finanziellen Herausforderungen wohl eher ein mittel- bis langfristiges Ziel bleibt. Skeptisch sieht die Linke übrigens auch die Ausweitung investorengetragener MVZ und plädiert hier für die vereinfachte Gründung vom MVZ unter kommunaler Trägerschaft.

Wir werden jedenfalls mit unseren Initiativen rund um Strukturfonds, Praxislotsen oder Famulatur-Unterstützung weiter vorangehen, aber ohne das aktive Engagement vor allem auf Landesebene sind die Herausforderungen nicht zu bewältigen! Hier ist Kräftebündelung gefragt – nur so erhalten wir die sichere zahnmedizinische Versorgung auch für künftige Generationen!

Besuch bei Dr. Thomas Götz, Staatssekretär im MSGIV

Staatssekretär Dr. Thomas Götz ist seit Januar 2024 in dieser Funktion tätig und folgte auf Michael Ranft, der zuvor in den Ruhestand getreten war. Vor diesem Hintergrund bot unser Besuch in der Staatkanzlei die Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und den ausführlichen Austausch zu den aktuellen Herausforderungen für unseren Berufsstand: von der Nachwuchsförderung, Bürokratieaufwuchs, Budgetierung bis zum demografischen Wandel.

Fakt ist: Um auch künftig eine sichere und hochwertige zahnmedizinische Versorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten besteht dringender Handlungsbedarf! Vor allem muss es   gelingen, das Nachwuchspotenzial zu vergrößern, zum Beispiel durch Studiengänge an staatlichen Hochschulen im Land oder der Erweiterung der Förderrichtlinie für Landärzte auf die Zahnärzteschaft. Außerdem würden weniger Bürokratie und die Aufhebung der Budgetierung sowohl bestehende als potenzielle Praxisinhaber ermutigen, weiterzumachen oder den Traum von der eigenen Praxis zu realisieren.

Staatsekretär Dr. Thomas Götz verdeutlichte gegenüber der KZVLB, den weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess dieser Themen, die zum Großteil auch bundespolitisch determiniert sind, auf Landesebene kritisch-konstruktiv zu begleiten. Dies betreffe die Komplexe „Entbürokratisierung“ oder „Fachkräftemangel“ ebenso, wie die Problematik der investorengetragenen MVZ. Zudem gehören die Zahnärzte zu den Vorreitern bei der praktischen Umsetzung wissenschaftlich fundierter Prophylaxeverfahren, beispielsweise bei der Parodontitistherapie. Dieses Synergiepotenzial von Wissenschaft und Praxis gelte es auch weiterhin zu nutzen, um die kostenintensive Behandlung von Folgeerkrankungen in der Bevölkerung einzudämmen.

Wir danken dem Staatsekretär für diese Gesprächsgelegenheit! Im Interesse unserer Mitglieder und Patienten bleiben wir hier im engen Austausch, um die zahnmedizinische Daseinsvorsorge in unserem Land nachhaltig zu sichern.

Im Gespräch mit Björn Lüttmann, stv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion

Unser Vorstand hat die Gespräche im Vorfeld der Landtagswahl fortgesetzt. Wir waren diesmal bei der SPD-Fraktion zu Gast und haben uns mit Björn Lüttmann getroffen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Auch hier wurde deutlich: Wir müssen jetzt aktiv werden, um die Herausforderungen für unseren Berufsstand zu bewältigen und die Patientenversorgung zu sichern! Schließlich geht es um nicht weniger, als die Sicherung der zahnmedizinischen Daseinsvorsorge für unsere Bevölkerung. Mit Blick auf die demografische Entwicklung und unsere Erfahrung, dass 50 Prozent der altersbedingt aufgegebenen Praxen nicht nachbesetzt werden können, ist schon 2030 die Versorgung von rund 600.000 Einwohnern im Land gefährdet. Bis 2040 könnten dies bereits mehr als 700.000 Brandenburger sein – soweit dürfen wir es nicht kommen lassen!

Wir brauchen dringend mehr Absolventen, die sich hier vor Ort den Traum von der eigenen Praxis erfüllen wollen. Perspektivisch heißt dies: Mehr Studienmöglichkeiten im Land. Der zum aktuellen Sommersemester gestartete Modellstudiengang an der MHB ist ein erster, wichtiger Schritt, dennoch brauchen wir unbedingt auch staatliche Studiengänge für Zahnmedizin im Land. Sehr zu begrüßen ist die von der SPD geplante Erweiterung der Förderrichtlinie zur Stärkung der landärztlichen Versorgung auf die Zahnärzteschaft. Dies schafft weitere Anreize für den so dringend benötigten Nachwuchs in den strukturschwachen Regionen.

Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für unseren Beruf wieder attraktiver werden. Und das nicht nur aus Sicht des Nachwuchses, sondern auch aus Sicht der aktiven Berufskollegen, von denen nicht wenige ihre Praxis vorzeitig aufgeben. Die mittlerweile ausufernde Bürokratie ist hierfür ebenso ein Motiv, wie die Budgetierung mit ihren Auswirkungen auf unzureichende Therapieleistungen und Folgeerkrankungen.

Es ist also höchste Zeit, zu handeln und gemeinsam Lösungen für die komplexen Probleme zu erarbeiten. Die Herausforderungen waren nie größer, meistern werden wir diese nur gemeinsam - mit der Kräftebündelung über alle Ebenen hinweg!

Vergütungsverhandlung mit dem vdek einschließlich TK für das Jahr 2024

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2024 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit dem vdek wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 – 31.12.20241,3024 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2248 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,0680 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2519 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

07.05.2024

Pressemitteilung - Bürokratieabbau jetzt – damit es weiter Zahnärzte gibt

Bürokratieabbau jetzt – damit es weiter Zahnärzte gibt

Gemeinsame Aktion der zahnärztlichen Körperschaften
Wenn die Zahnärzte im Moment mit den Bauern tauschen könnten, würden sie sofort mit den Traktoren Richtung Berlin rollen. Die Liste der bürokratischen Hemmschuhe ist zu lang geworden. Ständig kamen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten neue Gesetzlichkeiten hinzu, welche die Zahnärzte immer mehr davon abhalten, ihrer ureigensten Bestimmung nachgehen zu können: Menschen zu helfen. Mittlerweile bringt der Bürokratiewahn ältere Zahnärzte dazu, eher als geplant die Praxis ohne Nachfolger zu schließen. Andererseits sind junge Zahnärzte sehr skeptisch und vorsichtig mit Praxisübernahmen oder Neugründungen.

Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, hier im Land Brandenburg mit 33 Dienstjahren inzwischen dienstältester Präsident einer Landeszahnärztekammer deutschlandweit, findet kaum noch Worte: „Es ist irre, was in den Praxen passiert! Es geht los bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, zu denen alle Instrumente zählen. Das bestbewährteste und -erforschte Füllungsmaterial soll verboten werden – ohne vernünftiges Alternativmaterial für die Patienten, die sich eine Zuzahlung nicht leisten können!“ Jürgen Herbert verweist auf eine unnötig komplizierte Zulassungsverordnung für Medizinprodukte, die dafür sorgt, dass es bald in bestimmten Bereichen der Zahnmedizin keine Instrumente in Europa zu kaufen geben wird.

Ergänzt wird die Liste der bürokratischen Absurditäten von Dr. Romy Ermler, Vorstandsmitglied der LZÄKB und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer – zum Beispiel bei konkreten Praxisübernahmen: „Wir fordern für bestimmte Praxen Ausnahmeregelungen beim baulichen Bestandsschutz – sehr teure gesetzlich vorgeschriebene Umbaumaßnahmen behindern die Übernahme von jahrzehntelang bestehenden Zahnarztpraxen." Dr. Romy Ermler gibt außerdem einen Einblick, wie sich deutschlandweit die Zahnärzteschaft gegen die unerträglich restriktiven Gesetzlichkeiten aus dem Hause des Gesundheitsministeriums positioniert.

„Unser Berufsstand braucht konstruktive und verlässliche Rahmenbedingungen“, appelliert
Dr. Eberhard Steglich, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB), an die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene. „Viel zu wenig Studienmöglichkeiten und ausufernde Bürokratie verschärfen das Nachwuchsproblem und lähmen die Weiterentwicklung unseres Berufsstandes. Darüber hinaus behindert die Budgetierung umfassende Therapieleistungen, z.B. bei Parodontitis und hemmt den Digitalisierungsprozess. Mit dem Anspruch der Versicherten auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung ist dies unvereinbar und gefährdet nachhaltig die zahnmedizinische Daseinsvorsorge“, so der Vorstandsvorsitzende.

Die brandenburgische Zahnärzteschaft sagt: „Kontrolle ist gut, Vertrauen aber besser!“ als
Plädoyer gegen kostenintensiven Bürokratieaufwuchs und praxisferne Gesetzgebung.

Cottbus/Potsdam, den 3. Mai 2024

Rechtsprechung am Sozialgericht München

Im Februar 2024 hat das Sozialgericht München entschieden, dass die Abrechnung von Leistungen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), die - ungeachtet der vorliegenden vertragszahnärztlichen Zulassung - in der Zeit ohne zahnärztliche Leitung erbracht und abgerechnet wurden, richtig zu stellen sind.

Das SG München führt aus, das nach dem Gesetzeswortlaut ein MVZ per Definition eine zahnärztliche Leitung haben muss und dies konstitutiv für das MVZ ist. Ohne eine zahnärztliche Leitung ist dem MVZ gem. § 95 Abs. 6 SGB V die Zulassung zu entziehen. Eine sechsmonatige Schonfrist – wie beim Wegfall der Gründungsvoraussetzungen eines MVZ – sieht § 95 SGB V gerade nicht vor. Dem Vorhandensein einer zahnärztlichen Leitung wird vom Gesetzgeber eine hohe Bedeutung beigemessen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verfügt die KZV über das Recht der sachlich-rechnerischen Richtigstellung auch dann, wenn Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet werden.

Für die Rechtmäßigkeit der Gewährung vertragszahnärztlichen Honorars reicht somit nicht aus, dass das MVZ formell zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das MVZ muss vielmehr auch materiell berechtigt sein, vertragszahnärztliche Leistungen zu erbringen. Ein MVZ, das keinen zahnärztlichen Leiter hat, erfüllt nicht die nach § 95 Abs. 1 SGB V erforderlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung.

11.03.2024

Vergütungsverhandlung mit dem BKK Landesverband Mitte für das Jahr 2024

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2024 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit dem BKK Landesverband Mitte wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 – 31.12.20241,3281 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2407 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,1138 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2497 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

02.05.2024

Kommunale Förderungen für die Versorgungssicherheit vor Ort

Kommunale Förderungen für die Versorgungssicherheit vor Ort

Auch die Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald/Lausitz sowie die Städte Guben, Lübben und Wittenberge haben bereits auf die problematischen Versorgungsperspektiven reagiert. Mit eigenen Förderrichtlinien schaffen sie Anreize, um fertig ausgebildete Zahnärzte zur Niederlassung oder Praxisübernahme zu gewinnen oder motivieren Studierende mit Stipendien für den späteren Berufseinstieg vor Ort. Nachfolgend stellen wir die Förderungen im Überblick vor.

(Hinweis: Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Ausführliche Informationen sind über die jeweiligen Internetseiten abrufbar, Details über die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort in Erfahrung zu bringen.)

Der Landkreis Spree-Neiße stellt Mittel bereit, um pro Jahr bis zu fünf Studierende mit einem Stipendium zu unterstützen. Dieses beträgt 500,00 Euro monatlich und wird für maximal 42 Monate gewährt. Die Zuwendung ist an die Verpflichtung gebunden, nach dem Zahnmedizinstudium, die Vorbereitungszeit und im Anschluss derer für fünf Jahre eine Tätigkeit als Zahnarzt im Landkreis Spree-Neiße aufzunehmen.

https://www.lkspn.de/aktuelles/ausschreibungen/stipendien.html

Ähnlich engagiert sich auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, der ebenfalls für bis zu fünf Studierende ein Stipendium mit 500,00 Euro monatlich (maximal 72 Monate) gewährt. Die Stipendiaten verpflichten sich im Gegenzug, nach Beendigung der Vorbereitungszeit für fünf Jahre als Zahnarzt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz tätig zu werden.

https://www.osl-online.de/seite/548431/medizinstipendium-im-landkreis-osl.html

Die Stadt Guben hat zur Abwendung einer kritischen Versorgungslage bei drohender Unterversorgung eine eigene Förderrichtlinie erlassen. Danach wird die Praxisniederlassung, -übernahme oder –erweiterung im Stadtgebiet mit bis zu 20.000 Euro unterstützt, wenn eine Unterversorgung besteht oder droht. Gleiches gilt für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Zahnärzte oder Berufsausübungsgemeinschaften, wenn diese Zahnärzte anstellen. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich dabei, die Niederlassung in Guben für mindestens 5 Jahre aufrechtzuerhalten. Weiterhin bietet die Stadt Guben Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie Beratungsleistungen zu Kinderbetreuungs- und Bildungsreinrichtungen. Darüber hinaus werden Initiativen zur gezielten Nachwuchsförderung mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr und Maßnahme unterstützt, darunter Netzwerktreffen, Weiterbildungen oder die Famulatur.

https://www.guben.de/de/leben-wohnen/soziales/item/233-gesundheit

Die Kreisstadt Lübben fördert Zahnärzte, die sich in der Stadt Lübben niederlassen wollen oder eine Niederlassung anstreben und die Zulassung der KZVLB vorweisen können. Dabei kann auch die Praxis eines ausgeschiedenen oder ausscheidenden Zahnarztes übernommen werden. Die Stadt gewährt je Niederlassung, Übernahme oder Erweiterung eine einmalige finanzielle Förderung für die Ausübung der praktizierenden Tätigkeit mit einer Fördersumme in Höhe von bis zu 25 % der Gesamtinvestition, maximal jedoch 50.000 € (brutto). Des Weiteren bietet die Stadt Unterstützung bei der Praxis- und Wohnraumsuche sowie Beratungsleistungen zu Kinderbetreuungs- und Bildungsreinrichtungen.

https://www.luebben.de/stadt-luebben/de/wirtschaft/ansiedlung/

In Wittenberge können sich Studierende für einen nicht zurück zu zahlenden Zuschuss bewerben, der monatlich 700 Euro / jährlich 8.400 Euro umfasst und für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 60 Monate) gewährt wird. Darüber hinaus unterstützt die Stadt die Suche nach geeigneten Weiterbildungsstätten und fördert die Studierenden in der praktischen Tätigkeit mit einem Mentorenprogramm.

An die Förderung ist die Verpflichtung gebunden, nach erfolgreichem Abschluss die zahnärztliche Tätigkeit im Versorgungsgebiet Wittenberge bzw. seiner Ortsteile oder sekundär im Landkreis Prignitz für mindestens fünf Jahre auszuüben.

https://www.wittenberge.de/texte/seite.php?id=674763

Vergütungsverhandlung mit der IKK Brandenburg und Berlin für das Jahr 2024

Mit der IKK Brandenburg und Berlin wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 – 31.12.20241,3826 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2264 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,1047 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2353 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

11.03.2024

 

DAK-Hinweis zur DAK-G-ZA-Hotline

Die DAK bittet darum, Fragen zu Bewilligungsvorgängen und patientenindividuellen Sachverhalten unter der Servicenummer 040 325 325-725 erst nach Antragstellung über das eBZ zu stellen. Diese ist technisch bedingte Voraussetzung für den DAK-Service. Die Antragsnummer ergibt sich aus dem automatischen Rücklauf der Eingangsbestätigung an die Praxis. Des Weiteren sollten Fragen, dies sich auf technische Probleme und/oder die technische Umsetzung in den Praxisverwaltungsprogrammen beziehen, direkt an die zuständigen Dienstleister und PVS-Hersteller gerichtet werden.
Unter diesen Prämissen soll das immens steigende Anrufaufkommen begrenzt werden. Nur so kann die DAK dem Qualitätsanspruch des Serviceangebotes weiter gerecht werden und Fragen effektiv beantworten. Die Hotline verzeichnet mit ihrer direkten Verbindung zu den zahnärztlichen Fachzentren der DAK bis zu 9.000 Anrufe im Monat. Bei so hoher Resonanz können nicht mehr alle Anrufe in den Kommunikationspools der Fachzentren angenommen werden und gehen zum allgemeinen Service der DAK-Gesundheit über. Viele der sehr fachspezifischen Praxisfragen können dort jedoch nicht unmittelbar beantwortet werden.
Die DAK bedankt sich für Ihr Verständnis und freundliche Beachtung der Hinweise.

04.03.2024

Ablauf der Zertifikate von SMC-B-Karten nach 5 Jahren

Die Zertifikate der SMC-B-Karten laufen nach fünf Jahren ab. Sofern Ihre Praxis vom Ablauf des Zertifikats betroffen ist, sollte rechtzeitig eine Folgekarte bestellt und in Betrieb genommen werden Unter Umständen kann es mehrere Wochen dauern, bis die neue SMC-B-Karte verfügbar ist und die IT-Dienstleister den fachgerechten Kartentausch vornehmen können.
So bleibt der reibungslose Praxisbetrieb jederzeit gewährleistet.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der nächsten Vorstandsinformation.

 

29.02.2024

Vergütungsverhandlung mit der SVLFG für das Jahr 2024

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2024 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der SVLFG wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 – 31.12.20241,3963 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2349 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,0925 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2683 €

Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

Stand: 26.01.2024

Vereinbarung über das Prothetikeinigungsverfahren gemäß § 5 der Anlage 6 zum BMV-Z

Die KZV Land Brandenburg und die Landesverbände der Krankenkassen haben eine neue Vereinbarung über das Prothetikeinigungsverfahren gemäß § 5 der Anlage 6 zum BMV-Z abgeschlossen, die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist.

Die neue Vereinbarung über das Prothetikeinigungsverfahren finden Sie als Anlage zun nächsten Mitgliederrundschreiben sowie auf unserer Homepage www.kzvlb.de unter der Rubrik: RECHT & VERTRÄGE / HandbuchIII -1.3.8 (Prothetik-Einigungsverfahren).

Dr. Heike Lucht-Geuther, Stellv. Vorsitzende des Vorstandes, Telefon: 0331 / 2977-354, dr.lucht-geuther(at)kzvlb.de

Janosch Kuner, Telefon: 0331 2977-338, recht(at)kzvlb.de
Birgit Paech, Telefon: 0331 2977-306, recht(at)kzvlb.de

24.01.2024

Vergütungsverhandlung mit der AOK Nordost für das Jahr 2024

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2024 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der AOK Nordost wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 - 31.12.20241,3332 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2387 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,1020 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2387 €

Unter den Einschränkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes stellt dies das bestmögliche Ergebnis dar.Die Punktwerte stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

23.01.2024

Vergütungsverhandlung mit der KNAPPSCHAFT für das Jahr 2024

Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für das Jahr 2024 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.

Mit der KNAPPSCHAFT wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2024 vereinbart:

IP/FU01.01.2024 - 31.12.20241,3311 €
Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU)01.01.2024 – 31.12.20241,2326 €
Bema Teil 301.01.2024 – 31.12.20241,0748 €
Gutachterpunktwert01.01.2024 – 31.12.20241,2506 €

Unter den Einschränkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes stellt dies das bestmögliche Ergebnis dar.

Die Punktwerte können sofort angesetzt werden und stehen – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.

23.01.2024

Änderung der Service Zeiten in der Abrechnung

Momentan gibt es folgende telefonischen Servicezeiten für die Abteilung Abrechnung.

Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr

Per Mail sind alle Mitarbeiter weiterhin für Sie erreichbar.

Stand: 19.01.2024

gematik hat über „WhatsApp“ einen eigenen Kanal für TI Störungen

Die gematik bietet über den Messengerdienst „WhatsApp“ einen eigenen Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen.

Weitere Informationen und die Weiterleitung zum WhatsApp-Kanal „gematik" finden Sie unter folgendem Link:
News-Detail | gematik

BEL II Höchstpreisliste ab 01.01.2024

Nach Mitteilung der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung (MDZI) sind mit den Landesverbänden der Krankenkassen/Ersatzkassen nunmehr neue Höchstpreise für die zahntechnischen Laboratorien für das Jahr 2024 vereinbart worden.

Nachfolgend können Sie die ab 01.01.2024 für die Leistungsbereiche ZE, KFO und KB einheitlich gültige Höchstpreisliste für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien im Land Brandenburg nach §§ 57 und 88 SGB V entnehmen.

Die neue BEL II Höchstpreisliste steht Ihnen auf unserer Homepage – www.kzvlb.de – unter der Rubrik SERVICE / Downloadcenter / Abrechnung bzw. EDV in verschiedenen Formaten zum Download zur Verfügung.


Bitte beachten Sie die „Lieferdatum“-Basis für die Berechnung der Laborpreise:

Als Lieferdatum und Stichtag für die Berechnung der Laborpreise für das gewerbliche Labor gilt der Tag der Lieferung des fertiggestellten zahntechnischen Werkstücks an die Praxis. Hintergrund der Regelung ist, dass Labore ggf. nicht täglich Rechnungen erstellen. Insoweit können Lieferdatum und Rechnungsdatum abweichen.

Als Lieferdatum und Stichtag für die Berechnung der Laborpreise für das praxiseigene Labor gilt der Tag der Eingliederung.


Ihre Ansprechpartnerinnen zu Abrechnungsfragen

ZE-Abrechnung:
Sabine Franz (0001-0 bis 1763-9) Tel.: 0331 2977-102, abrechnung.ZE1@kzvlb.de
Margit More-Krüger (1764-0 bis 2887-9) Tel.: 0331 2977-146, abrechnung.ZE7@kzvlb.de
Sibylle Grabbert (2b888-0 bis 89999-9) Tel.: 0331 2977-178, abrechnung.ZE8@kzvlb.de

KFO-Abrechnung:    
Ute Schönefeld Tel.: 0331 2977-263,    abrechnung.KFO@kzvlb.de

KB/PAR-Abrechnung:    
Manuela Latzo Tel.: 0331 2977-177,    abrechnung.KB@kzvlb.de

Stand:17.01.2024

Neue Punktwerte bei Bundeswehr und Bundespolizei ab 01.01.2024

Nach Mitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erfolgt im Ergebnis sehr schwieriger Verhandlungen mit dem Ministerium für Verteidigung (BMVg) sowie dem Ministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu den Vergütungen im Bereich Heilfürsorge Bundeswehr bzw. Bundespolizei im Jahr 2024 eine nach Leistungsbereichen differenzierte Punktwertsteigerung. Dies bedeutet, dass für den ZE-Bereich die Vergütung der Leistungen um 4,22 Prozent steigt. Die Vergütung für alle anderen zahnärztlichen Leistungen (ohne Zahnersatz) steigt um 2,5 Prozent.

Somit gelten ab 01.01.2024 folgende Punktwerte:

 KCH, PAR, KB/KG (€)IP (€)ZE (€)KFO (€)Sprechstundenbedarf (€)
Bundeswehr1,3813 1,3813   1,2060  1,1861  1,9541
Bundespolizei1,38131,4732  1,2060  1,1861 1,9541

Die entsprechenden Vergütungsvereinbarungen der KZBV mit dem BMVg und dem BMI befinden sich derzeit noch im Unterschriftsverfahren. Sobald wir die Verträge erhalten, werden wir diese ins Handbuch der KZVLB, Rubrik IV „Sonstige Kostenträger“ einstellen.

Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder(at)kzvlb.de

Stand: 15.01.2024

AU-Folgebescheinigung per Telefon möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 07.12.2023 eine Änderung der Arbeitsunfähig-keits-Richtlinie (AU-RL) beschlossen.

Danach können Vertragsärztinnen und -ärzte eine Arbeitsunfähigkeit von Versicherten auch nach vorhergehender telefonischer Anamnese feststellen, wenn
- es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist,
- die Patientin oder der Patient der Praxis bekannt ist und
- die vorherige Durchführung einer Videosprechstunde nicht möglich ist.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese ist für eine Dauer von bis zu fünf Tagen möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf telefonische Feststellung besteht nicht.

Anders als bei der ärztlichen Versorgung – ist im zahnärztlichen Bereich die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ohne direkten Zahnarzt-Patienten-Kontakt und ohne eingehende Untersuchung regelhaft nicht angezeigt. Die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist dagegen telefonisch möglich.


Die KZBV hat diesbezüglich mit Schreiben vom 12.12.2023 auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die sich in den Tragenden Gründen zum G-BA-Beschluss wiederfinden:

„Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ohne direkten Zahnarzt-Patienten-Kontakt und eingehende Untersuchung ist im vertragszahnärztlichen Bereich regelhaft nicht angezeigt. Die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist dagegen telefonisch möglich. Der grundsätzliche Vorrang der Feststellung im Rahmen einer Videosprechstunde kann dabei – anders als im ärztlichen Bereich – nicht zur generellen Voraussetzung gemacht werden, da Videoleistungen in der zahnärztlichen Versorgung nur bei einem begrenzten Versichertenkreis möglich sind (Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe bzw. bei kooperativer Versorgung nach § 119b SGB V). Bei diesen Patienten kann weiterhin auch die erstmalige Feststellung per Video erfolgen, für eine ggf. erforderliche Verlängerung ist zu prüfen, ob Video grundsätzlich möglich ist, nachrangig ist natürlich aber auch hier die telefonische Klärung möglich. Hinsichtlich der Versicherten, für die eine Videosprechstunde möglich ist, ist jedoch allgemein festzustellen, dass diese aufgrund des Pflegebedarfs oder einer vorliegenden Behinderung in der Regel nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sodass eine AU hier ohnehin nicht in Betracht kommt. Fälle können jedoch bei Versicherten mit Eingliederungshilfebedarf bestehen, die in einer Werkstatteinrichtung tätig sind.“

Die notwendigen Anpassungen im BMV-Z zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Folgebescheinigung) nach telefonischer Anamnese werden derzeit noch beraten.


Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder(at)kzvlb.de

Stand. 05.01.2024

ZE-Härtefallregelung gem. § 55 Abs. 2 SGB V - Einkommensgrenzen 2024

Versicherte Person (im gemeinsamen Haushalt)Einkommensgrenzen (monatliche Bruttoeinnahmen)
ohne Angehörige1.414,00 €
mit 1 Angehörigen1.944,25 €
mit 2 Angehörigen2.297,75 €
mit 3 Angehörigen2.651,25 €
für jeden weiteren Angehörigen zzgl.+ 353,50 €

Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder(at)kzvlb.de

Stand: 05.01.2024

Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

 Monat   Jahr
Beitragsbemessungsgrenzen - Kranken- und Pflegeversicherung  5.175 €62.100 €
- allgemeine Renten- und ArbeitslosenversicherungOst: 7.450 € West: 7.550 €Ost: 89.400 € West: 90.600 €
- knappschaftliche RentenversicherungOst: 9.200 € West: 9.300 €Ost: 110.400 € West: 111.600 €
Versicherungspflichtgrenzen - Kranken- und Pflegeversicherung5.775 €69.300 €
Bezugsgrößen - Kranken- und Pflegeversicherung3.535 €42.420 €
- allgemeine Renten- und ArbeitslosenversicherungOst: 3.465 € West: 3.535 €Ost: 41.580 € West: 42.420 €

Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder(at)kzvlb.de

Stand: 05.01.2024

Aufbewahrungsfristen für ausgewählte Unterlagen in der Zahnarztpraxis

Beachten Sie bitte: Bei mehreren einschlägigen Aufbewahrungsfristen ist stets die längste Frist zu beach-ten. Auch wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, dürfen nur solche Unterlagen ver-nichtet werden, die nicht ein bereits anhängiges Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren betreffen (z. B. Regressforderungen, Prüfinstanzen, Sozialgerichtsverfahren) bzw. Un-terlagen, die für eine begonnene Außenprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, an-hängige steuer-, straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, schwebende bzw. zu er-wartende Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung Ihrer steuerlichen Anträge benötigt werden.

Die zivilrechtliche Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Behand-lungsfehlern beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Patient von den, den Anspruch begrün-denden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Erst nach 30 Jahren verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis gem. § 199 Abs. 2 BGB endgültig. Im Einzelfall kann sich deshalb eine 30-jährige Aufbewahrung der zahnärztlichen Dokumentation erforderlich machen. Die Aufbewahrungsfristen gelten auch bei verstorbenen Patienten. Auch bei Praxisaufgabe sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten.

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Aktualisierung zum Warnhinweis: Rechtswidriger Firmengebrauchs- und Handwerksausübungstatbestand

Zu unserem zuletzt weitergeleiteten Warnhinweis (siehe Anlage 10, Vorstandsinformation 17/2023) hat uns einer der Betroffenen zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Angelegenheiten streitig und teilweise rechtshängig sind. Die KZVLB wird sich zu dieser Sache daher weiterhin nicht verhalten.

19.12.2023

Gebührenerhöhung bei Unfallversicherungsträgern ab 1. Januar 2024

Die KZBV und die Unfallversicherungsträger haben sich auf eine Erhöhung der Vergütung für die Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab 01.01.2024 geeinigt.

Danach steigt der Punktwert für zahnärztliche Leistungen gemäß Ziffer 2.1 des Abkommens über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ab Januar 2024 von jetzt 1,41 Euro auf 1,47 Euro. Die Gebühr für den Bericht Zahnschaden erhöht sich von 22,78 Euro auf 23,74 Euro.

Für die Erstattung der nach der Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung vorgesehenen Berufskrankheitenanzeige steigt die Gebühr um 5 Prozent auf 18,86 Euro.

Ab 01.01.2024 gelten folgende Punktwerte/Gebühren:

Punktwert für zahnärztliche Leistungen: 1,47 Euro

Gebühr für den Bericht Zahnschaden: 23,74 Euro

Gebühr Berufskrankheitenanzeige: 18,86 Euro

Im Prothetik-Bereich sind die Gebühren für die Versorgung der Unfallverletzen und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen (Anlage 4 des Abkommens) im Jahr 2022 umfangreich erhöht worden und ändern sich auch in diesem Jahr nicht.

 

Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder(at)kzvlb.de

08.12.2024

Neuer ZE-Punktwert ab 01.01.2024

Im Ergebnis der auf Bundesebene geführten Verhandlungen über die Anpassung der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz gem. § 57 Abs. 1 SGB V konnten sich die KZBV und der GKV-SV auf eine Fortschreibung des Zahnersatzpunktwertes für das Jahr 2024 in Höhe von 4,22 Prozent einigen. Der Punktwert liegt somit ab dem 1. Januar 2024 bei 1,0827 Euro. Die Fortschreibung entspricht der Veränderungsrate der Grundlohnsumme nach § 71 Abs. 3 SGB V für 2024.

Mit dem aus Sicht der KZBV zufriedenstellenden Verhandlungsergebnis konnte ein langwieriges und im Ausgang für beide Verhandlungspartner völlig offenes Schiedsamtsverfahren vermieden werden. Damit haben die ohnehin durch das GKV-FinStG schwer belasteten zahnärztlichen Praxen nun Planungssicherheit im Bereich der Zahnersatzversorgung für das Jahr 2024.

Der ZE-Punktwert 2024 beträgt 1,0827 Euro.

Der neue ZE-Punktwert ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt werden.

 

Ass. iur. Rouven Krone, Mitglied des Vorstandes, Telefon 0331 2977-351, rouven.krone(at)kzvlb.de

08.12.2023

EuGH-Urteil: Erste Kopie der Patientenakte unentgeltlich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.10.2023 (Rechtssache C-307/22) entschieden, dass eine erste Kopie einer Patientenakte vom Zahnarzt unentgeltlich an den Patienten herauszugeben ist. Hierauf besteht ein Anspruch nach Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Eine Begründung für das Herausgabeverlangen ist nicht erforderlich. Unerheblich ist auch der Zweck, zu dem der Patient die Kopie anfordert.

Geklagt hatte ein Patient, der von seiner Zahnärztin die unentgeltliche Herausgabe einer ersten Kopie seiner Patientenakte wegen eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler forderte.

Die Regelung des § 630g Abs. 2 BGB, wonach der Patient dem Behandelnden für die Kopie der Patientenakte die entstandenen Kosten zu erstatten hat, verstößt insoweit gegen die DSGVO.

Sofern die Patientenakte elektronisch bereitgestellt wird, ist auf eine verschlüsselte Übermittlung zu achten.

Für eine zweite Kopie kann Kostenersatz verlangt werden.

Conny Slansky, Telefon: 0331 2977-335, conny.slansky(at)kzvlb.de

01.12.2023

Terminkalender 1. Halbjahr 2024