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Bedarfsplanung in Brandenburg – Stand 31.12.2023

Die Bedarfsplanung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung.

Zum Zwecke der Bedarfsplanung sind von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umfassende und vergleichbare Übersichten über den Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung am 31. Dezember eines jeden Jahres, und zwar jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres, zu erstellen.

Der gemeinsame Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für das Land Brandenburg hat den von der KZV Land Brandenburg im zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bereich erstellten Bedarfsplänen und Planungsblättern mit Stand 31.12.2023 zugestimmt.

Für die Erstellung des Standes der zahnärztlichen Versorgung wurde die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit Stand November 2023 veröffentlichte Statistik zum Bevölkerungsstand verwendet. Für den allgemein bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen Versorgung ist für die Planungsbereiche Cottbus und Potsdam die Verhältniszahl 1:1.280, für die übrigen Planungsbereiche 1:1.680 festgelegt. Für die Feststellung des Standes der kieferorthopädischen Versorgung wurde die im Juni 2023 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit Stand Dezember 2022 veröffentlichte Statistik zum Bevölkerungsstand verwendet. Im Bereich der kieferorthopädischen Versorgung werden nur die Einwohnerzahlen der Altersgruppe 0 bis 18 Jahre berücksichtigt und die Verhältniszahl 1:4.000 festgelegt.

Den Versorgungsgrad im zahnärztlichen sowie im kieferorthopädischen Bereich können Sie den anliegenden Übersichten entnehmen. Der Landesausschuss hat in keinem Planungsbereich eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung beschlossen.

Christiane Ariza Romero, Ass. iur., Telefon: 0331 2977-334, zulassung(at)kzvlb.de
Claudia Köster, Telefon: 0331 2977-330, zulassung(at)kzvlb.de