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Refinanzierung eZahnarztausweis (eZAA/eHBA)

Das Antragsgeschehen und entsprechende Erläuterungen dazu sind bei der Landeszahnärztekammer angesiedelt.

Mit der Umstellung der Refinanzierungsvereinbarung auf die Refinanzierungsfestlegung des BMG seit 01.07.2023 entfällt die 1:1 - Refinanzierung einzelner Komponenten. 

Die Telematik wird über allgemeine Pauschalen refinanziert, die über die sogenannte "TI-Eigenerklärung" über das Service-Portal der KZVLB beantragt werden können.

Finanzierung der Telematik-Infrastruktur (TI)